Erhöhung der Fördersätze

Ab jetzt im schulischen und beruflichen Jugendaustausch während der Pandemie möglich

Erfreulicherweise sind Begegnungen zwischen Russland und Deutschland inzwischen wieder möglich – wenn sie in Russland stattfinden. Die Durchführung von Jugendbegegnungen zu Zeiten, in denen Hygienemaßnahmen erforderlich sind, kann zu höheren Programm- und Reisekosten führen. Daher können Schulen und Träger der beruflichen Bildung eine zusätzliche Förderung für Begegnungen in Präsenz („Corona-Zuschlag“) beantragen, um den                                                                                               zusätzlichen finanziellen Aufwand zu decken.

Der „Corona-Zuschlag“ kann in allen Förderlinien beantragt werden, die vor Ort stattfinden: Jugendbegegnungen, hybride Projekte, Fachprogramme, berufliche Praktika oder Gastschulaufenthalte. Die erhöhten Programmkosten bei Begegnungen in Deutschland sollen durch eine Erhöhung der Tagessätze aufgefangen werden, die erhöhten Reisekosten bei Begegnungen in Russland durch eine Erhöhung der Reisekostenzuschüsse pro Kilometer. Zusätzliche einmalige Kosten (wie z.B. PCR-Tests) können darüber hinaus gefördert werden und sind extra zu belegen.

Antragstellende sind weiterhin dazu verpflichtet, die Mittel wirtschaftlich zu verwenden und mit den Materialien sparsam umzugehen. Die Schulen und Träger der beruflichen Bildung sind bei der Durchführung der Begegnung zum Schutz der Teilnehmenden und zur eigenen Absicherung dazu verpflichtet, ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept zu erstellen und die dort vereinbarten Regelungen umzusetzen . Eine Arbeitshilfe hierzu finden Sie auf der Homepage von IJAB. 

Art und Höhe der zusätzlichen Förderung

Beantragung der zusätzlichen Förderung

Anträge sind bis 2 Monate vor Beginn des Projekts einzureichen. Das Antragsformular finden Sie in der rechten Spalte unter dem jeweiligen Förderschwerpunkt.

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