Laut Mitteilung des Auswärtigen Amtes müssen russische Teilnehmende an Maßnahmen des deutsch-russischen Jugendaustauschs, die ein Visum für Deutschland beantragen, ab sofort nur noch die Hälfte der Servicegebühr für die Inanspruchnahme des Servicedienstleisters zahlen.
Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Hindernisse im deutsch-russischen Jugend- und Schüleraustausch, die durch die Einführung des Visaverfahrens VIS entstanden sind, zu reduzieren.