Jugendaustausch ist in Deutschland eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Getragen wird die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch daher von öffentlichen und privaten Partnern. Gemeinsam stellen die vier Gesellschafter der Stiftung die Mittel für die Förderung deutsch-russischer Jugend- und Schulbegegnungen bereit.
In ihrer Arbeit orientiert sich die Stiftung an den Empfehlungen des nationalen Kuratoriums, das von der Bundesregierung eingesetzt wird. Die Kuratoren sind Vertreterinnen und Vertreter staatlicher sowie kommunaler Stellen und gesellschaftlicher Organisationen sowie von Förderern, unterstützenden Institutionen und Stiftungen aus Deutschland.
Der deutsch-russische Rat für jugendpolitische Zusammenarbeit (Deutsch-Russischer Jugendrat) legt die inhaltlichen Schwerpunkte der Zusammenarbeit und die förderpolitischen Leitlinien für den Austausch fest. Der Jugendrat ist paritätisch besetzt, seine Mitglieder werden von den jeweiligen Regierungen entsandt.