Visaerteilung in Russland

Aktuelle Regelungen

Aufgrund aktueller Änderungen im Bereich der Visa-Erteilung, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig über die aktuellen Entwicklungen  zu informieren. Die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch wird sich bemühen, alle Träger im Austausch so gut wie möglich auf dem Laufenden zu halten und zeitnah aktuelle Entwicklungen auf unserer Homepage zu veröffentlichen.

Aktuelle Regelungen

  • Auf russischer Seite herrscht derzeit keine Einigkeit dahingehend, ob Einladungen durch russische NGOS erfolgen dürfen und wenn ja, durch welche. Einige russische Konsulate bestehen zur Zeit  auf ein Verfahren, das Einladungsverfahren ausschließlich über die russischen Migrationsdienste (OVIRs) vorsieht. 
    Grundsätzlich sind beide Seiten - auf Ebene der Außenministerien - dabei, darauf hinzuwirken, dass diese Regelung mindestens bis Sommer 2017 aufgehoben bleibt bzw. wenn möglich, gar nicht wirksam bleibt. 
    Bitten Sie ihren russischen Partner zu prüfen, ob er berechtigt ist, Einladungen auszustellen. (Ein schon länger geltendes Genehmigungsverfahren scheint seit Kurzem strenger ausgelegt bzw. angewandt zu werden.)
  • Die bisher durch die Stiftung verschickten Bescheinigungen zur Bestätigung der Maßnahmen als Bestandteil des Jugendabkommens genügen zum Erlass der Konsulargebühren.
    Seit dem 01.01.2017 besteht darüberhinaus die Möglichkeit, die Service-Gebühren gegenüber der Visa-Zentren um 50% erlassen zu bekommen, wenn eine Bescheinigung der Stiftung DRJA oder des russischen Partnerbüros vorlegt wird, die auch eine detaillierte Namensliste (äquivalent zur Einladung) enthält.
    Wenn Sie diese Bescheinigung benötigen, füllen Sie bitte unsere Musterbescheinigung aus und schicken sie an die zuständige Person in der Stiftung. Sie erhalten dann eine gestempelte Bescheinigung auf unserem.
    Auf Wunsch können Sie auch die alte Bescheinigung (ohne Namen) erhalten. Da Sie mit dieser aber nur einen Teil der Gebühren erlassen bekommen, empfehlen wir die neue Bescheinigung zu nutzen.
  • Die russische Seite hat in Deutschland einen neuen Dienstleister zur Abwicklung des Visa-Erteilungsverfahrens beauftragt . Hier können Sie sich über den neuen Dienstleister und die neuen Visa-Zentren informieren. 
      
    Wir möchten Sie bitten, uns zu informieren, wenn Sie abweichende Informationen von Konsulaten /Visastellen erhalten.

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