Neue Regelung bei der Visabeantragung für eine Gruppe
Schul- und Jugendaustauschprojekte in Russland
Bei einem anstehenden Schul- oder Jugendaustauschprojekt werden in der Regel die Visanträge für die Teilnehmenden von einer Person eingereicht und abgeholt. Während es bisher üblich war, dass die Vollmacht für diese Person durch den Träger des Austausches ausgestellt wurde, muss ab sofort:
Von allen Teilnehmenden des Austauschs bzw. deren Eltern eine Vollmacht zur Antragstellung erteilt werden. Wichtig: Offenbar werden z.T. 2 vollmachten verlangt (eine zum Abholen, die bei der Abgabe von dem VFS-Zentrum gestempelt wird)
Eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung und Speicherung der persönlichen Daten (gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a der EU Datenschutzgrundverordnung Nr. 2016/679 vom 27. April 2016) von allen Teilnehmenden ausgefüllt und unterschrieben werden.
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