Coronavirus

Was bedeutet das für den deutsch-russischen Jugendaustausch?

Die Ausbreitung des Corona-Virus in verschiedenen Ländern hat auch deutliche Auswirkungen auf den Deutsch-Russischen Jugendaustausch:

  • Alle Eigenveranstaltungen der Stiftung DRJA entfallen bis einschließlich Ende Juni. Eine Verschiebung der Veranstaltungen auf die zweite Jahreshälfte wird geprüft.
  • Derzeit müssen Austauschprogramme verschoben oder, falls dies nicht möglich ist, abgesagt werden. Zeitliche Verschiebungen auf spätere Zeitpunkte im Jahr 2020 sind auch ohne erneute Antragstellung jederzeit möglich. In jedem Fall müssen Sie bitte die Stiftung DRJA bzw. die für Sie zuständige Zentralstelle umgehend schriftlich kontaktieren. Auch müssen die weiteren Schritte und fördertechnischen Konsequenzen mit Ihrer Kontaktperson in der Stiftung DRJA bzw. bei der für Sie zuständigen Zentralstelle abgestimmt werden.


Abrechnung bereits entstandener Kosten

  • Für verschoben oder abgesagte Projekte, für die bereits Kosten angefallen sind und die nicht kostenlos storniert werden können,  kann die Stiftung die Verschiebung / Absage als "höhere Gewalt" einstufen und ggf. Kosten gemäß unserer Förderrichtlinien abrechnen. In jedem Einzelfall muss jedoch dokumentiert sein: Auf welcher Grundlage wurde die Entscheidung getroffen, die Veranstaltung abzusagen? Wer hat abgesagt, die deutsche oder russische Seite? Wurden alle Anstrengungen unternommen Ausfallkosten zu vermeiden oder gering zu halten?
  • In jedem Einzelfall müssen bitte die Möglichkeiten einer Abrechnung der Kosten  mit Ihrer Ansprechperson in der Stiftung DRJA bzw. bei der für Sie zuständigen Zentralstelle abgesprochen werden.
  • Beachten Sie bitte auch die aktuellen Merkblätter in der rechten Spalte!

Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Derzeit (29.05.2020) liegen der Stiftung folgende Informationen vor:

  • Mit Wirkung vom 18. März 2020 gibt es für Ausländer ein generelles Einreiseverbot nach Russland. Das Einreiseverbot, das am 30. April ausgelaufen wäre, soll laut Premier M. Mischustin so lange gelten, „bis der Kampf mit der Infektion beendet ist und sich die epidemiologische Lage bessert“.
    Zugleich hat die Regierung das Einreiseverbot für bestimmte Gruppen ausgesetzt. Dazu gehören ausländische Spezialisten, die bestimmte importierte Maschinen und Anlagen warten. Außerdem dürfen Russen mit doppelter Staatsbürgerschaft bzw. einem Aufenthaltstitel im Ausland aus Russland ausreisen. Alle Ausnahmen finden sich in der Regierungsanordnung.
  • Die Selbstisolation und die Laufscheinpflicht in der russischen Hauptstadt wurden durch den Moskauer Oberbürgermeister bis zum 14. Juni verlängert.  Die bereits ausgestellten digitalen Laufscheine sollen automatisch verlängert werden. Gleichzeitig wurden neue Corona-Lockerungen angekündigt. (Quelle: AHK)
  • Seit dem 18. März 2020 haben die Konsularabteilung der russischen Botschaft in Deutschland und das Russische Visazentrum gemäß der Verordnung der russischen Regierung den Empfang von Dokumenten, die Bearbeitung und Erteilung aller Visakategorien für ausländische Bürger und Staatenlose vorübergehend eingestellt.
  • Die russische Luftfahrtbehörde Rosawiazija hat einen dreistufigen Fahrplan zur Lockerung der Corona-Regeln im Flugverkehr veröffentlicht. Die Masken- und Handschuhpflicht für Passagiere soll auch in den ersten beiden Etappen der Lockerungen bestehen bleiben. Bei Flügen, die länger als drei Stunden dauern, müssen die Masken gewechselt werden. Die Fluglinien sollen die Schutzmittel bereitstellen. Die Regel, nur jeden zweiten Platz zu besetzen, wird nicht beachtet.
    Die Wiederaufnahme von internationalen Flügen wird ab Mitte Juni in Aussicht gestellt. 
    (Quelle: AHK Moskau)

Aktuelle Informationen über die allgemeine Situation finden Sie unter: