Ausländer müssen einen negativen Corona-Test zur Einreise nach Russland vorlegen. Eine entsprechende Bestimmung ist am 13. Juli 2020 veröffentlicht worden. Der Test nach der PCR-Methode darf nicht älter als drei Tage sein, der Nachweis muss in Russisch oder Englisch verfasst sein. Es soll aber auch möglich sein, den Test innerhalb von drei Tagen nach der Einreise in Russland nachzuholen. Im Gegenzug entfällt die verpflichtende zweiwöchige Isolation.
Die wichtigsten Corona-Meldungen aus Russland haben wir für Sie im News-Ticker zusammengestellt. (Quelle: AHK Russland)
Information vom 3. September 2020
Darüber hinaus wird der Flugverkehr zwischen Russland und der Schweiz auf vier Flüge pro Woche erhöht:
Wer aus den jeweiligen Ländern nach Russland zurückreisen möchte, benötigt entweder die Staatsbürgerschaft der jeweiligen Länder oder einen ständigen Aufenthaltstitel in der Russischen Föderation.
Ebenso können Personen nach Russland einreisen, die Ehepartner oder Kinder haben, die russische Staatsbürger sind und auf dem Territorium der Russischen Föderation leben.
Die entsprechende Regierungsverordnung finden Sie hier.
Darüber hinaus hat Premier Michail Mischustin russischen Staatsbürgern, die zu pflegebedürftigen Verwandten im Ausland reisen möchten, eine mehrfache Ein- und Ausreise gestattet (Regierungsverordnung). Auch ausländische Staatsbürger mit pflegebedürftigen Verwandten in Russland dürfen ab sofort mehrfach in die Russische Föderation einreisen.
Information vom 24. August 2020
Russland könnte den Flugverkehr mit sieben weiteren Staaten wieder aufnehmen. Wie die Zeitung „Iswestija“ unter Verweis auf Luftfahrtkreise berichtet, könnten Flüge nach Frankreich, Ungarn, Malta, Zypern, Jordanien, Ägypten und China bald wieder möglich sein. Ein Reise-Boom sei allerdings nicht zu erwarten, weil die Grenzen nur für einen begrenzten Kreis der Passagiere geöffnet würden. Der zuständige Krisenstab soll am Dienstag, 25. August, eine Entscheidung darüber verkünden.
Information vom 3. August 2020
Russland und Schweiz nehmen Flugverkehr wieder auf
Der russische Regierungschef Michail Mischustin hat Schweizer Bürgern sowie Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz die Einreise nach Russland ab dem 15. August wieder erlaubt.
Nach Angaben der russischen Regierung erlaubt auch die Schweiz Flüge aus Russland. Moskau und Genf sollen zunächst jeweils einmal wöchentlich angeflogen werden. / Webpräsenz der russischen Regierung (RU)
Information vom 30. Juli 2020
Aeroflot: Ausländer dürfen nur mit negativem Corona-Test an Bord
Die russische Fluggesellschaft Aeroflot will von ausländischen Fluggästen künftig die Vorlage eines negativen Corona-Tests verlangen. Wer keinen negativen PCR-Test vorweisen kann, darf nicht an Bord. Russland nimmt am 1. August den Flugverkehr mit der Türkei, Großbritannien und Tansania wieder auf. / TASS (EN)
Information vom 24. Juli 2020
Flüge ab 1. August
14:56 Ab dem 1. August wird der Flugverkehr aus und nach Russland wiederaufgenommen. Das hat Russlands Premierminister Michail Mischustin heute angekündigt. Internationale Flüge werden zunächst aus Moskau, St. Petersburg, dem Moskauer Gebiet und Rostow am Don möglich sein.
Bisher steht nicht endgültig fest, für welche Länder die Grenzen geöffnet werden. Laut Vize-Premier Tatjana Golikowa stehen die Türkei (ab 01.08. Istanbul und Ankara, ab 10.08. Antalya, Bodrum und Dalaman), Großbritannien (London) und Tansania (Sansibar) auf der Liste.
Ab wann Flüge aus und nach Deutschland möglich sein werden, steht nicht fest. Laut Transportminister Jewgenij Ditrich verhandelt Russland aktuell mit 30 Ländern über eine baldige Grenzöffnung.
Unklar ist zurzeit noch, was das für die Rückkehr und Einreise von Managern, hochqualifizierten Spezialisten und Technikexperten bedeutet, die bisher über die Rückholflüge der AHK und Deutschen Botschaft eingereist sind. Weitere Informationen zu den Rückholflügen lesen Sie in dieser Präsentation.
Eine entsprechende Regierungsverordnung wurde bisher nicht veröffentlicht. Wir werden Sie umgehend informieren, sobald weitere Details bekannt sind.
Information vom 9. Juni
Die russische Hauptstadt Moskau beendete die „Selbstisolation“ am Dienstag, 9. Juni 2020. Auch die digitalen Passierscheine wurden vollständig abgeschafft.
Ab 9. Juni treten in Moskau außerdem folgende Lockerungen in Kraft:
Ab 16. Juni 2020 treten in Moskau folgende Lockerungen in Kraft:
Ab 23. Juni 2020 treten in Moskau folgende Lockerungen in Kraft:
Alle Informationen zu den Lockerungen in Moskau stehen auf der russischsprachigen Website des Moskauer Oberbürgermeisters Sergej Sobjanin. Den entsprechenden Erlass finden Sie hier (PDF, RU). (Quelle: AHK Russland)
Nicht-Lebensmittelgeschäfte, Einkaufszentren, Autohäuser, haushaltsnahe Handels- und Dienstleistungsbetriebe (Reinigungen, Wäschereien etc.) sowie Architektur- und Planungsbüros konnten in Moskau bereits am 1. Juni 2020 wieder öffnen.
Moskau hat ab 12. Mai 2020 außerdem eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum (Krankenhäuser, Nahverkehr, auf der Straße, beim Einkaufen und am Arbeitsplatz) eingeführt. Einzelhändler sollen am Eingang zu ihren Geschäften entsprechenden Gesichtsschutz zum Kauf anbieten. In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen zusätzlich Handschuhe getragen werden. Moskaus U-Bahn-Gesellschaft hat mit dem Aufstellen von Verkaufsautomaten für Masken in den Metrostationen begonnen.
Sankt Petersburg führte vom 1. bis 14. Juni die erste Phase der Lockerung der Corona-Beschränkungen durch. Seit 8. Juni dürfen Non-Food-Läden mit separatem Eingang und bis zu 400 Quadratmetern Fläche erneut verkaufen. Dabei müssen sie jedoch mit Einschränkungen arbeiten: das Anprobieren von Kleidung ist immer noch verboten und maximal zehn Käufer dürfen den Handelsraum betreten. Während das Tragen von Masken und Handschuhen auf der Straße (nur) empfohlen wird, ist es in Geschäften und in Fahrzeugen (ÖPNV) obligatorisch.
Die Einhaltung der Maskenpflicht soll in einigen Regionen per Videoüberwachung verfolgt werden. Für die Auswertung der Bilder ist der Einsatz künstlicher Intelligenz geplant. Bei Verstößen drohen in Moskau und im Moskauer Gebiet Bußgelder von 4.000 Rubel (rund 50 Euro). Die Strafe für Unternehmen für das Fehlen von Masken bei Mitarbeitern beträgt bis zu 300.000 Rubel (3.770 Euro).
Informatoin vom 12. Mai 2020
In drei Stufen aus dem Lockdown
In Russland haben seit 12. Mai 2020 die Lockerungen der Anti-Corona-Maßnahmen begonnen. Präsident Putin hat den 85 Verwaltungsregionen des Landes erlaubt, selbständig eine Exitstrategie vorzubereiten. Dabei sollen wichtige Indikatoren wie die Zahl der täglichen Neuinfektionen, die Zahl der freien Krankenhausbetten und der Umfang der Tests berücksichtigt werden.
Die Leiterin der staatlichen Verbraucherschutzbehörde Rospotrebnadzor, Anna Popowa, hat einen Drei-Stufen-Plan zur Lockerung der Ausgangsbeschränkungen vorgestellt:
Der Plan dient den Regionen eher als Empfehlung, in welcher Reihenfolge Lockerungen erfolgen können. Seit 12. Mai sind alle Gerichte in Russland zu ihren normalen Geschäftszeiten zurückgekehrt. Die Richter sind angewiesen, Fälle aller Kategorien unter Beachtung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen anzuhören.
Mit insgesamt 476.583 Coronavirus-Infizierten lag Russland am 8. Juni 2020 weltweit auf Platz drei - hinter den USA und Brasilien. Bei den Todesfällen stand Russland mit 5.971 auf Rang 14. Das Land hatte am 6. Mai mit 11.231 Neuinfektionen die höchste Zahl an neu Erkrankten innerhalb von 24 Stunden gemeldet.
Regional ist das Ausmaß der Pandemie sehr unterschiedlich. Während fast die Hälfte der Erkrankungen in der Hauptstadt Moskau registriert wurde (8. Juni 2020: 197.081 Fälle oder 41,3 Prozent), kommt die fast fünf Millionen Einwohner zählende Metropole Sankt Petersburg nur auf 18.835 Fälle (Anteil: 4 Prozent). Moskaus Bürgermeister Sobjanin schätzt sogar, dass in der Hauptstadt bereits 2,5 Prozent der Bewohner infiziert sind und damit rund 300.000 Menschen. Weitere Hotspots der Coronavirus-Epidemie sind die Gebiete Nischni Nowgorod, Swerdlowsk und Rostow sowie die Republik Dagestan.
(Quelle: www.gtai.de)