Laut der neuesten Verschärfung des Gesetzes über „ausländische Agenten“ ab dem 1.12.2022 können Einzelpersonen, die unter „ausländischem Einfluss“ stehen, als „ausländische Agenten“ registriert werden. Bisher musste dafür eine Finanzierung aus dem Ausland vorliegen. Was genau unter „ausländischem Einfluss“ zu verstehen ist, ist bisher nur allgemein definiert und wird im Einzelfall vom russischen Justizministerium entschieden. Außerdem darf das Justizministerium personenbezogene Daten von Personen, die als „ausländische Agenten“ registriert wurden, veröffentlichen. Zu den Daten zählen u.a. der vollständige Name, Daten der Identifikationsausweise sowie die Wohnadresse.
Das Besondere an der neuen Verschärfung ist eine allgemein gehaltene Definition eines „ausländischen Agenten“. Das Gesetz klärt vielmehr darüber auf, wer kein „ausländischer Agent“ sein kann: Regierungsorganisationen und damit verbundene Einzelpersonen, religiöse Organisationen, politische Parteien und Mitglieder von internationalen Organisationen, die einem Arbeitsauftrag in Russland nachgehen.
Für gesellschaftliche Organisationen bedeutet die Verschärfung, dass auch damit verbundene natürliche Personen, wie z.B. Mitarbeitende, auch ehemalige, ebenfalls als „ausländische Agenten“ erfasst werden.
Einzelpersonen, die als „ausländische Agenten“ registriert werden, dürfen nicht als Pädagogen in staatlichen Organisationen tätig sein. Darüber hinaus ist ihnen die Arbeit mit Minderjährigen untersagt. „Ausländische Agenten“ dürfen keine Finanzierung vom russischen Staat erhalten.
Alle, die in Russland als „ausländischer Agent“ aktiv sein möchten, d.h. unter „Einfluss aus dem Ausland“ stehen und politisch aktiv sind, zielgerichtet Daten über militärische Aktivitäten in Russland sammeln und/oder Informationen veröffentlichen, sollen sich selbst registrieren lassen. Das betrifft auch Personen aus dem Ausland, die nach Russland reisen.
Das Gesetz existiert bereits seit 2012 und wurde mehrmals verschärft. Seit 2020 können nicht nur gesellschaftliche Organisationen, sondern auch Privatpersonen in Russland als „ausländische Agenten“ registriert werden. Seit dem 1. Dezember 2022 genügt es nun schon, als vom Ausland beeinflusst eingestuft zu werden.
Weitere Informationen zur Verschärfung des Gesetzes und deren Folgen können Sie beispielsweise hier nachlesen (zurzeit nur auf Russisch). Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, können Sie sich gerne an Katja Shkaruba wenden.