Neu: Gastschulaufenthalte in Deutschland

Förderung längerfristiger Aufenthalte von Schülern aus Russland

Vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse hat die Stiftung ihre Förderbedingungen angepasst. Ab sofort können auch Gastschulaufenthalte in Deutschland gefördert werden. 

Möchte Ihre Schule einer Schülerin oder einem Schüler aus Russland die Möglichkeit bieten, einen längerfristigen (max. ein Jahr) Gastschulaufenthalt in Deutschland zu absolvieren, unterstützen wir Sie gern dabei. 


Ihre Schule kann dafür einen Antrag auf Förderung bei uns stellen. Eine Partnerschaft zwischen Ihrer und russischer Schule ist keine Voraussetzung für die Förderung.

 

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