Sperrstundenregelung

...Staatsduma beschließt neues Gesetz!

Gesetzlich verordneter Stubenarrest in den Nachtstunden ist für Jugendliche in Russland nichts Neues und dient – wie auch in Deutschland – dem Schutz von Kindern und Jugendlichen...

Dennoch ist es gerade auch für die Organisatoren von Jugendaustauschmaßnahmen mit Russland interessant zu wissen, dass die Staatsduma kürzlich eine Ausweitung nächtlicher Verbote auf Jugendliche bis 18 Jahre befürwortet und gesetzlich geregelt hat. Der Gesetzentwurf war im Dezember 2008 von Präsident Medwedew eingebracht worden und hatte im Vorfeld zu einer kontroversen Diskussion geführt.  Nun waren sich die Abgeordneten Mitte April dann aber doch darüber einig, dass sich Jugendliche unter 18 Jahren nachts nur in Begleitung Erwachsener an öffentlichen Plätzen wie Restaurants, Spielhallen, Discos usw. aufhalten dürfen.

Dies bedeutet aber nicht, dass es nun eine allgemeingültige, gesetzliche Sperrstundenregelung für die gesamte Russische Föderation gäbe – im Gegenteil: Die einzelnen Regionalverwaltungen entscheiden selbstständig über die Dauer der Ausgangszeiten und bestimmen auch individuell ob das Alter von 16 auf 18 Jahre angehoben wird.

Für Träger von Jugendaustauschmaßnahmen mit Russland gilt daher, sich möglichst rechtzeitig über die jeweils gültigen regionalen Bestimmungen rund um den Zapfenstreich zu informieren. So können Unannehmlichkeiten mit örtlichen Behörden vermieden werden. Informationen zu den jeweils gültigen Regelungen Sie am einfachsten auf den offiziellen Internetseiten der jeweiligen Gebietsverwaltungen der Russischen Föderation. Einen ausführlichen Artikel zu allen Kontroversen der Thematik und interessante Interviews veröffentlichte die Moskauer Deutsche Zeitung am 15.4.2009.

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